Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels mit dem Kunden (= Besteller, Veran- stalter, Gast, etc.) zustande. Diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil; sie gelten für sämtliche Einrichtungen des Hotels, insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz- und Banketträumen und anderen Räumlichkeiten des Hotels (nachfolgend umfassend “Leistungserbringung” genannt). Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel kann vom Kunden und/oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels.

2. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsschluß und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das Hotel berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Falls ein Mindestumsatz vereinbart wurde und dieser nicht erreicht wird, kann das Hotel 60 % des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren entgangenen Gewinn nachweist.

3. Reservierungen – auch solche zugunsten eines Kunden, der Reiseveranstalter ist, die zunächst nur das Hotel binden (Optionen), wandeln sich in feste Buchungen um, wenn der Kunde nicht innerhalb der im Reservierungsvertrag vorgesehen Frist den Rücktritt von der Reservierung erklärt. Ist keine Frist vereinbart worden, kann der Rücktritt spätestens einen Monat vor Beginn der Leistungserbringung schriftlich erklärt werden.

4. Für gebuchte Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu bezahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird (§ 552 BGB). die ersparten Aufwendungen des Hotels betragen bei Übernachtungen mit oder ohne Frühstück 10 %, bei Speisen und Getränken 40 %, bei Pauschal- vereinbarungen (Unterkunft und Verpflegung in einer Summe) 25 % des vereinbarten Preises. Für die sonstige Leistungserbringung (Räume, Veranstaltungen) bestimmt der Zeitpunkt der Stornierung die Höhe des Anspruches des Hotels auf eine angemessene Vergütung. Diese ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Hotels sowie dem Anhang dieser Geschäftsbedingungen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

5. Der Kunde hat dem Hotel die Anzahl der Teilnehmer spätestens zwei Werktage (48 Stunden) vor dem Termin der Leistungserbringung mitzuteilen. Kommen denn weniger Teilnehmer, hat der Kunde nach der mitgeteilten Anzahl Zahlung zu leisten. Kommen mehr Teilnehmer, wird gemäß der tatsächlichen Teilnehmer abgerechnet.

6. Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum, anderenfalls über 23:00 Uhr hinausgehen, kann dem Hotel zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen und Personal, berechnen.

7. Serviceleistungen

  • 7.1 Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage , Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 6 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
  • 7.2 jedwede Haftung wird ausgeschlossen.

8. Sobald der Kunde einen kostenfreien Stellplatz auf dem Hotelparkplatz in Anspruch nimmt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Das Hotel haftet nicht für mittelbare und unmittelbare Schäden am Fahrzeug.

9. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von Ziffer 7 und §§ 701 BGB haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Hotelleitung oder der leitenden Angestellten des Hotels. eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung. Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegen-forderungen zulässig. Eine etwaige Haftung des Hotels ist – abgesehen von §§ 701 BGB – betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Die Ver- jährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch nach der Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.

10. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik o. ä.) oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solche außerhalb der Einflußsphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten ohne daß dem Kunden ein Anspruch, zum Beispiel auf Schadenersatz zusteht.

11. Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Hotel, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hotels liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.

12. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Sachen ist ohne Einwilligung des Hotels nicht gestattet. Diese Sachen müssen den örtlichen feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Wenn sie nicht sofort, spätestens innerhalb von 12 Stunden nach Ende der Ver- anstaltung abgeholt werden, erfolgt eine Lagerung im Hotel, wofür der Kunde eine Gebühr in Höhe der Miete für den benutzten Raum schuldet. die Kosten für den Abbau der Dekoration durch das Hotel wird dem Kunden ebenfalls in Rechnung gestellt und orientiert sich am durchschnittlichen Stundenlohn.

13. Für eine Veranstaltung not wendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen, insbesondere GEMA- Gebühren, Vergnügungssteuer u.s.w.; hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.

14. Soweit das Hotel für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und Rechnung des Kunden; er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.

15. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; zumindest wird eine Servicegebühr bzw. Korkengeld berechnet.

16. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und / oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen oder Verkaufs-veranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Falle gelten Ziffer 4 der AGB sowie der Anhang dieser Bedingungen entsprechend.

17. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 10:00 Uhr geräumt sein. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne daß der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in einem anderen Objekt zu bemühen.

18. Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar; Verzug tritt mit Zugang der ersten Mahnung ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 4 % über dem Diskontsatz der EZB zu verzinsen, falls nicht das Hotel einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von € 10.- geschuldet.

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für beide Seiten Nürnberg.

20. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich dieser Geschäfts- bedingungen, unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Partien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt nahekommen.

Anhang der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Stornierungsbedingnungen: Nach fester Reservierung behalten wir uns vor, 100% des Buchungspreises des Zimmers in Rechnung zu stellen, wenn eine anderweitige Vergabe nicht mehr möglich ist.
Abweichende Absprachen sind jedoch möglich.

Stand: 26.12.2022